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Mindestausbildungsvergütung 2026: Beträge, Teilzeit, Tarifvertrag

Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG bei Ausbildungsbeginn 2026: 724, 854, 977 und 1.014 Euro. Mit Teilzeit-Rechnung und typischen Fehlern.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Untergrenze für die Ausbildungsvergütung. Sie steht in § 17 BBiG und steigt jedes Jahr. In der AEVO-Prüfung taucht sie als Rechenaufgabe auf: Beginnjahr, Ausbildungsjahr, Teilzeit, Tarifbindung – aus diesen Angaben ermittelst du den richtigen Betrag.

Die Beträge ändern sich jährlich. Wer mit altem Material lernt, rechnet mit falschen Zahlen. Diese Seite nennt die Werte für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2026.

Kernwissen

Mindestvergütung bei Ausbildungsbeginn 2026 (Bekanntmachung des BIBB, Pressemitteilung vom 13.10.2025):

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro (plus 18 Prozent)
  • 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro (plus 35 Prozent)
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro (plus 40 Prozent)

Die Regeln dahinter

  • Beginnjahr zählt: Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Wer 2026 startet, bekommt im zweiten Jahr mindestens 854 Euro – auch wenn für spätere Beginnjahre höhere Werte gelten.
  • Jährliche Fortschreibung: Den Betrag für das Folgejahr gibt das zuständige Bundesministerium spätestens bis zum 1. November bekannt. Die Werte für einen Beginn im Jahr 2027 waren am 26.09.2026 noch nicht veröffentlicht.
  • Steigerung: Die Vergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich.
  • Tarifvertrag: Gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag, geht die tarifliche Vergütung vor. Ohne Tarifbindung ist eine Vergütung unangemessen, die den einschlägigen Tarif um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
  • Teilzeit: Die Vergütung darf höchstens im selben Verhältnis sinken wie die Ausbildungszeit.
  • Sachleistungen: Sie dürfen angerechnet werden, aber höchstens bis 75 Prozent der Bruttovergütung.
  • Mehrarbeit: Sie ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.
  • Fälligkeit: Die Vergütung für den laufenden Monat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen (§ 18 BBiG).

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Mindestausbildungsvergütung 2026: Beträge, Teilzeit, Tarifvertrag

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4

Ein Betrieb ohne Tarifbindung stellt zum 01.08.2026 in Vollzeit ein. Wie hoch ist die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr?

Frage 2 von 4

Wie hoch ist die Mindestvergütung im dritten Ausbildungsjahr, wenn die Ausbildung 2026 begonnen hat?

Frage 3 von 4

Ausbildungsbeginn 01.09.2026, kein Tarifvertrag, Teilzeit mit 20 statt 40 Wochenstunden. Welche Mindestvergütung gilt im ersten Jahr?

Frage 4 von 4Mehrfachauswahl

Welche Aussagen zu § 17 BBiG stimmen?

2 Antworten richtig – wähle 2 aus

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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