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Thema

Jugendarbeitsschutzgesetz für die AEVO-Prüfung

JArbSchG für die AEVO-Prüfung: Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaub in Werktagen, Erst- und Nachuntersuchung – mit Rechenbeispiel.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Viele Auszubildende sind bei Ausbildungsbeginn noch minderjährig. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zusätzlich zum Berufsbildungsgesetz. In der AEVO-Prüfung kommen daraus vor allem Rechenaufgaben: Wie lange darf Lina arbeiten? Wann muss die Pause liegen? Wie viele Urlaubstage stehen ihr zu?

Die Zahlen sind überschaubar. Punkte kostet meistens nicht das Wissen, sondern ein Detail im Fall: das Geburtsdatum, der Stichtag oder die Frage, ob in Werktagen oder Arbeitstagen gerechnet wird.

Kernwissen

  • Arbeitszeit (§ 8): höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Bis zu 8,5 Stunden am Tag sind möglich, wenn wegen Brückentagen Arbeitszeit auf fünf zusammenhängende Wochen verteilt wird oder wenn an einzelnen Werktagen derselben Woche kürzer gearbeitet wird.
  • Ruhepausen (§ 11): 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden. Die Pausen liegen frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende. Länger als 4,5 Stunden am Stück dürfen Jugendliche nicht ohne Pause arbeiten.
  • Urlaub (§ 19): mindestens 30 Werktage, wenn der oder die Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 ist, 27 Werktage bei noch nicht 17 und 25 Werktage bei noch nicht 18. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen den Urlaub in den Berufsschulferien bekommen.
  • Erstuntersuchung (§ 32): Beschäftigung nur, wenn die Untersuchung höchstens 14 Monate zurückliegt und die Bescheinigung dem Arbeitgeber vorliegt. Ausnahme: geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten.
  • Nachuntersuchung (§ 33): ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung; die Untersuchung darf höchstens drei Monate zurückliegen. Der Arbeitgeber soll nach neun Monaten auf die Nachuntersuchung hinweisen. Fehlt die Bescheinigung nach einem Jahr, fordert er sie innerhalb eines Monats schriftlich an, mit Durchschrift an die Personensorgeberechtigten und den Betriebs- oder Personalrat. Nach 14 Monaten ohne Bescheinigung besteht ein Beschäftigungsverbot.

Werktage in Arbeitstage umrechnen

Das JArbSchG zählt den Urlaub in Werktagen. Werktage sind Montag bis Samstag, also sechs Tage je Woche. Arbeitet die oder der Jugendliche an fünf Tagen, rechnest du um: Werktage × 5 ÷ 6 = Arbeitstage.

Beispiel: Tim ist am 03.03.2010 geboren. Am 01.01.2027 ist er 16, also noch nicht 17. Ihm stehen 2027 mindestens 27 Werktage zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 27 × 5 ÷ 6 = 22,5 Arbeitstage. Dass er im März 17 wird, ändert daran nichts – maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Jugendarbeitsschutzgesetz für die AEVO-Prüfung

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4

Wie viele Stunden darf eine Jugendliche grundsätzlich höchstens am Tag beschäftigt werden?

Frage 2 von 4

Ein 16-jähriger Auszubildender arbeitet an einem Tag 7 Stunden. Wie lang müssen die Ruhepausen insgesamt mindestens sein?

Frage 3 von 4

Paul ist am 01.01.2027 16 Jahre alt und wird im Mai 17. Wie viele Werktage Urlaub stehen ihm 2027 mindestens zu?

Frage 4 von 4Mehrfachauswahl

Welche Aussagen zur ersten Nachuntersuchung nach § 33 JArbSchG stimmen?

2 Antworten richtig – wähle 2 aus

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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